Coronaschutzimpfung

Die Coronaschutzimpfung wird vorrangig den Risikogruppen empfohlen. Man empfiehlt 6 Monate Abstand von der letzten Corona-Infektion oder-Impfung. Coronaschutzimpfungen werden nach Vormerkung in den Impfzentren durchgeführt, weiters bei den teilnehmenden Ärztinnen/Ärzten für Allgemeinmedizin, sowie bei den Kinderärztinnen und -ärzten freier Wahl und in den Apotheken, auch sie sind kostenlos.

Wie bisher, dürfen in den Apotheken nur Personen, die keine Medikamente einnehmen bzw. keine Vorerkrankungen haben, geimpft werden.

Häufige Fragen und Antworten zur Coronaschutzimpfung

Welchen Personengruppen wird die jährliche Auffrischung mit dem neuen Corona-Impfstoff empfohlen?

Im Anhang 1 des Rundschreibens des Gesundheitsministeriums vom 14.08.2023 und im Anhang 2 des Rundschreibens des Gesundheitsministeriums vom 27.09.2023 wird festgelegt, dass die Zielgruppen, denen die Impfung empfohlen wird, folgende sind:

  • Personen, die 60 Jahre und älter sind;
  • Bewohner von Langzeiteinrichtungen;
  • Schwangere Frauen unabhängig vom Trimester, Frauen im Wochenbett (oder “postpartum”) oder während der Stillzeit;
  • Sanitäres und soziosanitäres Personal in den Krankenhäusern, in der wohnortnahen Versorgung und in Langzeiteinrichtungen; Medizinstudenten, Studenten in Gesundheitsberufen, die Praktika in Betreuungseinrichtungen machen, sanitäres und soziosanitäres Personal in Ausbildung;
  • Fragile Personen im Alter von 6 Monaten bis zu 59 Jahren, welche an Vorerkrankungen leiden, die ein erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf einer Covid-19-Erkrankung haben:

 

  1. chronische Atemwegserkrankungen inklusive schweres Asthma, bronchopulmonale Dysplasie, zystische Fibrose, chronisch obstruktive Lungenerkrankung – COPD, idiopathische Lungenfibrose, pulmonale Hypertonie, Lungenembolie und all jene Lungenerkrankungen, welche eine Sauerstofftherapie benötigen;
  2. Herz-Kreislauf-Erkrankungen (ausgenommen ein isolierter Bluthochdruck), inklusive angeborene und erworbene Erkrankungen des Herzens, Erkrankungen der Herzkranzgefäße, Herzinsuffizienz und Personen welche einen kardiogenen Schock erlitten haben;
  3. Erkrankungen der Blutgefäße des Gehirns;
  4. Diabetes/andere schwere endokrine Erkrankungen wie Typ 1 Diabetes, Typ 2 Diabetes, Morbus Addison, Panhypopituitarismus;
  5. Neurologische Erkrankungen wie amyotrophe Lateralsklerose (ALS) und andere Erkrankungen des Motoneurons, multiple Sklerose, Muskeldystrophie, infantile Zerebralparese, Myasthenia gravis, andere neuromuskuläre Erkrankungen, Immunneuropathien und neurodegenerative Erkrankungen;
  6. Obesitas (BMI >30);
  7. Dialyse oder chronische Niereninsuffizienz;
  8. Hämatopoetische Erkrankungen und Hämoglobinopathien wie Thalasämia major, Sichelzellanämie und andere schwere chronische Anämien;
  9. Onkologische und Onkohämatologische Erkrankungen in oder vor immun- oder myelosuppressiver Therapie, bzw. die diese seit weniger als 6 Monaten abgesetzt haben;
  10. Personen nach Organtransplantation in immunsuppressiver Therapie;
  11. Stammzelltransplantation (bis zu 2 Jahre nach Transplantation oder bei immunsuppressiver Therapie bei graft-versus-host Erkrankung);
  12. Warteliste für Organtransplantation;
  13. Therapie mit T-Zellen, die einen chimären Antigenrezeptor exprimieren (CAR-T Zellen);
  14. Angeborene Immundefizienzen (DiGeorge Syndrom, Wiskott-Aldrich Syndrom,allgemeine variable Immundefizienz);
  15. Sekundäre Immundefizienz in pharmakologischer Behandlung (z.B. hochdosierte Kortikosteroidtherapie, immunsuppressive Therapie, Biologika, die das Immunsystem beeinträchtigen, etc.);
  16. Anatomische oder funktionelle Asplenie, Personen, bei denen eine elektive Splenektomie indiziert ist;
  17. HIV-Infektion mit Immundefizienzsyndrom (AIDS) oder CD4+ T-Zellen;
  18. Chronisch entzündliche Darmerkrankungen oder Malabsorptionssyndrom;
  19. Down-Syndrom;
  20. Leberzirrhose oder schwere chronische Lebererkrankungen;
  21. Invaliden laut Gesetz 104/1992 Art. 3 Abs. 3.

Da diese Liste könnte nicht vollständig sein könnte, ruft das Rundschreiben im Falle weiterer Zweifel die Ärztinnen und Ärzte für Allgemeinmedizin, die die Krankengeschichte der betreffenden Person kennen, über jene Fälle zu befinden, bei denen das Risiko besteht, dass eine SARS-CoV-2-Infektion die Grunderkrankung verschlimmern oder schwere Formen von Covid-19 auslösen könnte.

Die Impfung wird auch den Angehörigen und Mitbewohnern von besonders fragilen Personen empfohlen.

Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 04.10.2023

Kann man die Coronaschutzimpfung mit der Grippeschutzimpfung kombinieren?

Ja. Ab 04.10.2023 ist es möglich, sich bei einem der Impfzentren des Südtiroler Sanitätsbetriebes vorzumerken, indem man hier klickt. Die ersten Termine werden für 09.10.2023 vergeben. Wer sich bei einem Arzt/einer Ärztin für Allgemeinmedizin, einem/einer frei wählbaren Kinderarzt/Kinderärztin oder in einer der teilnehmenden Apotheken impfen lassen möchte, möge sich bitte direkt an diese wenden.

Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 04.10.2023

Sind die Impfstoffe gegen Corona und Grippe kostenlos?

Ja. Die Impfdosen werden allen Bürgerinnen und Bürgern kostenlos angeboten, nicht nur den Personen, die einer Risikogruppe angehören.

Quelle: Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 04.10.2023

Welcher Impfstoff wird für die Auffrischung gegen Corona angeboten?

Für die Auffrischung gegen Corona wird der Impfstoff Comirnaty Omicron XBB 1.5 von Pfizer BioNTech in folgenden Dosen angeboten:

  • 30 Mikrogramm für Erwachsene und Jugendliche ab 12 Jahren;
  • 10 Mikrogramm für Kinder zwischen 5 und 11 Jahren;
  • 3 Mikrogramm für Kinder zwischen 6 Monaten und 4 Jahren.

Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 04.10.2023

Wie viel Zeit muss zwischen der letzten Coronaschutzimpfung und der Auffrischung vergangen sein?

Eine Auffrischung wird frühestens 6 Monate nach Erhalt der letzten Dosis oder der durchgemachten Infektion empfohlen.

Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 10.10.2023

In welchen Fällen benötigt man eine weitere Auffrischung der Coronaschutzimpfung?

Für Menschen mit einem angeschlagenen Immunsystem kann es nach einer ärztlichen Beurteilung empfehlenswert sein, eine weitere Auffrischungsdosis oder eine zeitlich nach der letzten Auffrischung vorgezogene Dosis zu erhalten.

Quelle: Gesundheitsministerium, Südtiroler Sanitätsbetrieb; Stand: 10.10.2023